Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
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Verfasst am: 18.12.2009 10:39 Titel: Re: Beitragsbemessungsgrenze/ Pflichtversicherungsgrenze bei PKV |
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Die Beitragsbemessungsgrenze resultiert aus der Einkommensentwicklung der Bevölkerung. Daher kann es sein, dass bedingt durch die Wirtschaftskrise und den aktuell gesunkenen Einkommen die Beitragbemessungsgrenze in 2011 auch mal sinken könnte. Die Beitragsmessungsgrenze ist der Wert, der vom Bundeskabinett für die Sozialversicherungsbeiträge festgelegt wird. Früher wurde nur dir Grenze für die gesetzliche Rentenversicherung gebildet und alle anderen Bezugsgrößen abgeleitet. Seit 2002 gilt eine eigene Beitragsbemessungsgernze für die Krankenversicherung, bis zu deren Höhe als Verdienstgrenze Krankenversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden. Sie beträt in 2009: 44.100.- EUR jährlich und in 2010: 45.000.- Euro jährlich. Um aber in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben (noch). Diese Versicherungspflichtgrenze beträgt in 2009: 48.600.- EUR jährlich und in 2010: 49.950.- Euro jährlich. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte ist ein Wechsel in die PKV allerdings unabhängig vom Einkommen möglich. |
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