Pirat Gast
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Verfasst am: 08.03.2010 12:25 Titel: Was wird für Versicherungspflichtgrenze der PKV angerechnet? |
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Hallo zusammen,
noch eine Frage:
Mein Bruttoeinkommen liegt seit drei Jahren nacheinander über der Versicherungspflichtgrenze, weil mein Bonus super war.
Ich möchte mich nun eine private Krankenversicherung, aber jetzt heißt es, mein Bonus würde nicht zählen.
Das verstehe ich nicht, sind über 10 Tausend Euro Bonus und die zählen nicht?
Gruß,
Pirat |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 10.03.2010 17:54 Titel: Re: Was wird für Versicherungspflichtgrenze der PKV angerechnet? |
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Beim Jahresarbeitsentgelt zur Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze können nur die Anteile gewertet werden, die regelmäßig gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel für Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld, obwohl es in schwierigen Zeiten auch mal nicht gezahlt werden könnte. Ein Bonus aber gilt als unverbindliche Gewinnbeteiligung und wird daher nicht gewertet. Das ist natürlich schade, gilt aber auch für Jubiläumszuwendungen, Überstundenzulagen, sofern nicht pauschal und dadurch vertragllich regelmäßig, oder Familienzuschläge. Anrechenbar sind dagegen z.B. noch Entgelte aus Erschwerniszulagen, Bereitschaftsdiensten und Schichtzulagen. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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