Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
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Verfasst am: 18.12.2009 11:39 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung Elternzeit |
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Definitiv ja, solange Sie Beiträge bezahlen, sind Sie auch weiterhin versichert. Beachten Sie jedoch auch in den Tarifbedingungen den Abschnitt, wie der Versicherer sich bei einem Ausscheiden aus dem Beruf verhält. Am besten ist es, wenn genau beschrieben ist, welche Dauer als kurzfristiges Ausscheiden angesehen wird, wenn diese Dauer bis 3 Jahre lang sein kann und wenn Sie während dieser Dauer auch weiterhin in Ihrem Beruf versichert sind. |
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