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Wozu Abwehr unberechtigter Ansprüche in Autoversicherung?



 
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Duckie
Gast





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BeitragVerfasst am: 12.03.2010 11:03    Titel: Wozu Abwehr unberechtigter Ansprüche in Autoversicherung? Antworten mit Zitat

Ich habe mir den Kfz-Versicherungsschein durchgelesen und da steht unter Deckungsumfang Haftpflicht Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wer stellt denn unberechtigte Ansprüche? Wenn ich einen Schaden mache, dann soll die Versicherung zahlen und fertig.
Seh ich da irgendwas falsch?
Gruß, Duckie
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Pfiffikus



Anmeldungsdatum: 12.01.2010
Beiträge: 111

41.68 Punkte

BeitragVerfasst am: 16.03.2010 23:30    Titel: Re: Wozu Abwehr unberechtigter Ansprüche in Autoversicherung? Antworten mit Zitat

Komplett müßte es heißen "Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche". Die Befriedigung steht für Zahlung an den Geschädigten, Abwehr hingegen heißt, dass der Versicherer Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach prüft und den Teil, für den Du nicht haftest, zurückweist, nötigenfalls auch gerichtlich. Wenn Du zum Beispiel für einen Schaden in Anspruch genommen wirst, den Du gar nicht verursacht haben kannst, weil Du gar nicht da warst, dann nimmt Dir Deine Versicherung die Verteidigung ab, mit Sachverständigen und allem Zipp und Zapp und stuft Dich für diese Kosten nicht mal in den SF-Klassen zurück. Das ist doch toll!
_________________
Gruß,
Pfiffikus
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