M_Schulze Gast
0.00 Punkte
|
Verfasst am: 18.03.2010 19:09 Titel: Rabattübertragung nach Beendigung der Dienstwagennutzung |
|
|
Hallo Forum,
nachdem ich mich für eine berufliche Veränderung entschieden habe, steht mir zukünftig kein Dienstfahrzeug mehr zur Verfügung. Als ich um Bestätigung der schadenfreien Jahre gebeten habe, damit ich mit meinem Privat-Kfz nun günstiger eingestuft werden kann, wurde mir seitens der Personalabteilung gesagt, das könne nicht bestätigt werden. Ich bin acht Jahre lang unfallfrei gefahren und soll jetzt wieder bei Null anfangen, das ist doch Irrsinn! Was gibt es denn da für Möglichkeiten
Gruß,
Marius |
|
Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
|
Verfasst am: 31.05.2010 14:14 Titel: Re: Rabattübertragung nach Beendigung der Dienstwagennutzung |
|
|
Hallo Marius,
das Problem ist nicht neu und nicht selten. In früherer Zeit gab es für Fahrzeug-Flotten von Unternehmen Tarifprämien, wie Du sie aus dem privaten Bereich kennst. Schäden führten zu Rückstufungen, schadenfreie Jahre zu Prämiensenkungen. Für jedes Fahrzeug wird individuell die Versicherungsprämie ermittelt.
Vor einigen Jahren kam großflächig die Umstellung auf das sogenannte Stückprämienmodell für Fahrzeugflotten, eine einheitliche Prämie je Fahrzeug, egal ob Mehrfachverursacher oder schadenfrei, ob Kleinwagen oder repräsentative Geschäftsführerkarosse. Dies erleichtert die Verwaltung, Schäden je Fahrzeuge brauchen nicht verwaltet zu werden und der Flottenvertrag wird nach Gesamtrentabilität verhandelt. Das bringt Verwaltungseffizienz und Kostenersparnis auf Seiten der Versicherer und der Kunden.
Allerdings wird so effizient verwaltet, dass der Versicherer nicht mal die Namen der Fahrer der Fahrzeuge kennt. Damit kann er keine Rabatte bzw. schadenfreien Jahre bestätigen, das ist Teil des Deals. Hast Du dann noch mehrere Fahrzeuge im Verlauf gefahren (bei 8 Jahren wahrscheinlich) oder der Versicherer wurde zwischendurch mal gewechselt, ist es überhaupt nicht mehr möglich. Damit hat die Personalabteilung grundsätzlich recht. Das gilt übrigens auch, falls Du in der Vergangenheit Deine Rabatte mal eingebracht haben solltest, also Deinem Arbeitgeber einen finanziellen Vorteil gebracht hast. Den kannst Du jetzt abschrieben, da nach sieben Jahren ohne Kfz Deine schadenfreie Jahre erlöschen, sie sind dann somit nach acht Jahren ohnehin weg.
Wie immer gibt´s Ausnahmen, aber wenn Du eine Absage bekommst, nützen Dir keine Eventualitäten.
Fall Dir die Möglichkeiten einer Zweitwagenregelung oder der Rabattübertragung durch einen begrenzten Kreis Dritter nicht zur Verfügung stehen, bist Du tatsächlich wieder sowas wie Anfänger, pfiffige Versicherungsvertreter können Dir aber helfen.
Gute Fahrt
Der, der die Klinken putzt. |
|