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Hausratsversicherung bei Eigentümergemeinschaft



 
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judithdiller



Anmeldungsdatum: 24.04.2010
Beiträge: 1

0.36 Punkte

BeitragVerfasst am: 24.04.2010 13:24    Titel: Hausratsversicherung bei Eigentümergemeinschaft Antworten mit Zitat

Hallo! Ich habe zusammen mit einem Pärchen eine Wohnung auf dem Land gekauft, die wir als Zweitwohnung regelmäßig nutzen wollen. Sie befindet sich in einem 6 Parteienhaus. Ist es möglich, dass ich in meine Hausratsversicherung, die ich noch abschließen muss, die anderen beiden mitaufnehme, so dass sie sich nicht extra versichern müssen?
Gelten wir in einer solchen Wohnung als Wohngemeinschaft oder als Eigentümergemeinschaft?
Gruss
Katharina
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 31.05.2010 14:10    Titel: Hausratversicherung und Außenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo Katharina,

Herzlichen Glückwunsch zur Landpartie!

So eine Hausratversicherung bezieht sich immer auf eine Sachgesamtheit, in diesem Fall Deinem Hausrat. Da Du Dir überlegst, eine separate Versicherung für eine Ferienwohnung abzuschließen, gehe ich davon aus, dass Du bereits eine für den Ort Deines Lebensmittelpunktes abgeschlossen hast. Hier hast Du grundsätzlich eine Außenversicherung für Hausratgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden, meist drei Monate und nicht in voller Höhe. Du kannst versuchen, den Passus vorübergehend durch dauerhaft zu ersetzen, die Versicherungssumme sollte dann aber immer noch auskömmlich sein. Die wertvolleren Gegenstände wie Schmuck, Laptop, etc. sind in einem derartigen Fall meist tatsächlich lediglich vorübergehend dort.

Wenn Ihr das aber komplett als Ferienwohnung für alle möbliert, reichen die Außenversicherungs-Werte i.d.R. nicht aus, dann solltet Ihr eine separate Hausratversicherung abschließen mit dem Wert, der sich dauerhaft dort befindet (Küche, TV, Mobilar, etc.), quasi dem Gemeinschafteigentum plus einem Zuschlag für Unwägbarkeiten und Mitbringsel. Der Versicherungsschein sollte idealerweise auch die Namen enthalten, wem der Hausrat gehört (keine Aufteilung), damit im Falle eines Falles jeder Betroffene den Schaden geltend machen kann. Das kann sonst nur der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer, was im Schadenfall nicht praktikabel ist. Ist die aber nicht diskussionswürdig, kannst Du auch eine Hausratversicherung alleine abschließen, da fremdes Eigentum grundsätzlich mitversichert gilt – allerdings manchmal mit Einschränkungen.

Im Übrigen gilt die Eigentümergemeinschaft für das ganze Haus – also für alle Miteigentümer (Grundbuch), Ihr seid dann Bestandteil mit Stimmrecht nach Teilungserklärung (meist nur eine Stimme pro Wohneinheit, egal wie viele Miteigentümer). Eine Wohngemeinschaft seid Ihr nicht, da Du dort ja nicht wohnst, sondern Dich immer nur vorrübergehend aufhälst.

Und jetzt viele Spaß mit Ziegen, Kälbern und Schweinen…

Der Experte
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