Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 22.09.2010 13:23 Titel: Re: Doppelkarte bzw. eVB von der Werkstatt/Autohaus unbedenklich |
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Da darf jetzt aber keinesfalls die künstliche, gelbe Sonnenblume im Cockpit fehlen! Ob die Herausgabe einer eVB rechtens ist, hängt vom Status des Aushändigenden ab, ob sie unbedenklich ist vom Interesse Deiner Freundin. Du hast natürlich recht, dass sich deine Freundin vertraglich zunächst an einen Versicherer bindet. Das kann sie zur nächsten Fälligkeit aber wieder ändern. Die Entscheidung, diese bestimmte eVB oder die irgendeine eines anderen Versicherers zu verwenden, liegt aber bei ihr. In der Wahl ist sie frei, eine eVB enthält keine Verpflichtung. Autohäuser können mit einer Versicherungsagentur oder Versicherung kooperien oder selbst eine eingebunden haben bzw. Versicherungsmakler sein. Insofern würde ich erwarten, dass alles rechtens ist. Es müßte ein Datenblatt übergeben worden sein, aus dem der Status ersichtlich ist. Kfz-Versicherungs-Vertrieb als kleiner Nebenerwerb von Autohäusern und Werkstätten hat aufgrund von gesetzlichen Haftungsverschärfungen und Vertriebspolitik der Versicherer zwar stetig abgenommen, ist aber immer noch existent und muss - natürlich abhängig vom jeweiligen Versicherer (manchmal stehen sogar mehrere zur Auswahl) und vom individuellen Angebot - nicht schlecht sein! (Sonnenblume nicht vergessen). _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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