Agentur-D
Anmeldungsdatum: 20.12.2009 Beiträge: 11
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Verfasst am: 20.12.2009 21:48 Titel: Re: Wie ist der Versicherungsschutz bei Winterdienst? |
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Hallo,
ich nehme mal an, dass der Wochenplan zur Hausordnung gehört. Daran hast Du Dich zu halten, das müßte auch im Mietvertrag / Gemeinschaftsordnung stehen. Wenn Dir das nicht möglich ist, dann hast Du für Ersatz zu sorgen. Wenn Du morgens um fünf schippst, sofern das wegen andauernden Scheefalls nicht sinnlos ist, dann ist das eben so. Für das Haus insgesamt wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bestehen, die eben gerade bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten eintritt. Damit ist aber Verletzung gemeint, nicht Ignoranz. Wenn Du also nie schippst, kann es sein, dass wegen bedingten Vorsatzes der Versicherungsschutz entzogen wird. Dann wird es für Dich und das Haus je nach Verletzung des Betroffenen sehr teuer. _________________ Ihre Versicherungsagentur in Düsseldorf
VICTORIA-Geschäftsstelle
Huckstorf & Partner |
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