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Wie ist der Versicherungsschutz bei Winterdienst?



 
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Koch
Gast





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BeitragVerfasst am: 18.12.2009 19:46    Titel: Wie ist der Versicherungsschutz bei Winterdienst? Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen,
wir haben im Treppenhaus einen Wochenplan für den Winterdienst. Ich wohne alleine in der Wohnung und muss morgens zur Arbeit. Wie soll ich das schaffen? Die können mich doch nicht zwingen, morgens um fünf mit der Schippe rumzulaufen. Ständig meckern die Nachbarn und mein Vermieter geht mir auch tierisch auf die Nerven.
Was passiert eigentlich, wenn da tatsächlich mal was passiert?
Gruß,
Koch
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Agentur-D



Anmeldungsdatum: 20.12.2009
Beiträge: 11

3.36 Punkte

BeitragVerfasst am: 20.12.2009 21:48    Titel: Re: Wie ist der Versicherungsschutz bei Winterdienst? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich nehme mal an, dass der Wochenplan zur Hausordnung gehört. Daran hast Du Dich zu halten, das müßte auch im Mietvertrag / Gemeinschaftsordnung stehen. Wenn Dir das nicht möglich ist, dann hast Du für Ersatz zu sorgen. Wenn Du morgens um fünf schippst, sofern das wegen andauernden Scheefalls nicht sinnlos ist, dann ist das eben so. Für das Haus insgesamt wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bestehen, die eben gerade bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten eintritt. Damit ist aber Verletzung gemeint, nicht Ignoranz. Wenn Du also nie schippst, kann es sein, dass wegen bedingten Vorsatzes der Versicherungsschutz entzogen wird. Dann wird es für Dich und das Haus je nach Verletzung des Betroffenen sehr teuer.

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