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Marco:Nordhorn Gast
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Verfasst am: 06.10.2010 11:22 Titel: Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten? |
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Hallo, ich hatte vor einer halben Ewigkeit mal einen Bandscheibenvorfall, weiss aber nicht, ob das nun in den Antrag muss. Was wären die Konsequenzen, wenn die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden? Vielleicht könnt Ihr mir da helfen?
Gruß, Marco |
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Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
21.86 Punkte
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Verfasst am: 11.10.2010 22:29 Titel: Re: Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten? |
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In jedem Fall ist im Zweifelsfall der Versicherer zu informieren. Konsequenzen von Obliegenheitsverletzungen, die von nachträglichen Zuschlagsforderungen ab Beginn bis hin zum Rücktritt vom Vertrag reichen und neben versicherungstechnischen und finanziellen auch rechtliche Schritte gegen Dich zur Folge haben können, sind es nicht wert. Es geht um Deine Gesundheit und bei einer Abrechnung von Arztleistungen, in denen Deine Anamnese (Krankenvorgeschichte) geschrieben steht, findet der Versicherer bei der Kostenerstattung den Sachverhalt schwarz auf weiss. Eine alte Weisheit besagt: Abgerechnet wird immer am Schluß! _________________ Viele Grüße,
Versicherungsmakler |
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