Versicherungen Treff

Versicherungen-Treff
Im Versicherungen-Treff finden Sie Informationen über Versicherungen aller Art
 

 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Kostenlose und unverbindliche Versicherungsvergleiche Private Krankenversicherung (PKV) Versicherungsvergleich | Rechtsschutzversicherung Versicherungsvergleich | Wohngebäudeversicherung Versicherungsvergleich | Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsvergleich | Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Zusatzversicherung Versicherungsvergleich | Unfallversicherung Versicherungsvergleich | Hausratversicherung Versicherungsvergleich | Kfz-Versicherung Versicherungsvergleich | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung Versicherungsvergleich | Tierhalterhaftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte Versicherungsvergleich | Riester-Rente-Versicherung Versicherungsvergleich

Gibt es bei Änderungen von Sondereigentum etwas zu beachten?



 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Wohngebäudeversicherungen
Autor Nachricht
T.J.
Gast





0.00 Punkte

BeitragVerfasst am: 19.12.2009 09:19    Titel: Gibt es bei Änderungen von Sondereigentum etwas zu beachten? Antworten mit Zitat

Morgen!
Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft und renovieren gerade fleißig. Der Verwalter meinte, dass wir ihm auf jeden Fall aus Versicherungsgründen zeigen sollen, was wir renoviert haben, wenn wir fertig sind. Wir meinen, dass das Sondereigentum ist und ihn nichts angeht.
Kann mir hier jemand helfen?
Nach oben
Versicherungsmakler



Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 64

21.86 Punkte

BeitragVerfasst am: 21.12.2009 21:29    Titel: Re: Gibt es bei Änderungen von Sondereigentum etwas zu beachten? Antworten mit Zitat

Hallo,
ihr seid nicht die Einzigen, die glauben, Gemeinschaftseigentum sei Gebäudeversicherung und Sondereigentum Hausratversicherung. Dem ist nicht so. Im Versicherungsvertrag für das Gebäude ist eine bestimtme Ausstattung maßgeblich für Versicherungssumme und Prämienhöhe. Falls Ihr als Eigentümer höherwertige Sachen einbaut, sei es Designerarmaturen oder Granitfußböden, kann Gefahr der Unterversicherung bestehen. Insofern solltet ihr nach Abschluss der Arbeiten mit stoz geschwellter Heimwerkerbrust oder unetr Vorlage der Facharbeitsrechnungen einen Kurzbesuch des Verwalters über Euch ergehen lassen ... und wenn es hart auf hart käme, müßtet Ihr da sowieso durch. Bis Oberkante Estrich ist Gemeinschaftseigentum, auf dessen Unversehrtheit Ihr unbedingt achten müßt, darüber gibt es keine - höchstens bautechnische - Einschränkungen mit eventl. Maßgeblichkeit zum Versicherungsschutz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Wohngebäudeversicherungen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Welche Krankenzusatzversicherungen gi... Mary27 Krankenzusatzversicherungen 19 16.12.2009 22:52