Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
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Verfasst am: 21.12.2009 21:29 Titel: Re: Gibt es bei Änderungen von Sondereigentum etwas zu beachten? |
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Hallo,
ihr seid nicht die Einzigen, die glauben, Gemeinschaftseigentum sei Gebäudeversicherung und Sondereigentum Hausratversicherung. Dem ist nicht so. Im Versicherungsvertrag für das Gebäude ist eine bestimtme Ausstattung maßgeblich für Versicherungssumme und Prämienhöhe. Falls Ihr als Eigentümer höherwertige Sachen einbaut, sei es Designerarmaturen oder Granitfußböden, kann Gefahr der Unterversicherung bestehen. Insofern solltet ihr nach Abschluss der Arbeiten mit stoz geschwellter Heimwerkerbrust oder unetr Vorlage der Facharbeitsrechnungen einen Kurzbesuch des Verwalters über Euch ergehen lassen ... und wenn es hart auf hart käme, müßtet Ihr da sowieso durch. Bis Oberkante Estrich ist Gemeinschaftseigentum, auf dessen Unversehrtheit Ihr unbedingt achten müßt, darüber gibt es keine - höchstens bautechnische - Einschränkungen mit eventl. Maßgeblichkeit zum Versicherungsschutz. |
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