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Beleihung von Lebensversicherungen



 
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Seher
Gast





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BeitragVerfasst am: 21.06.2011 17:46    Titel: Beleihung von Lebensversicherungen Antworten mit Zitat

Hallo,ich habe gehört, das man seine Lebensversicherung auch beleihen kann ohne diese direkt verkaufen zu müssen, wie läüuft das denn genau ab?
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 24.06.2011 08:39    Titel: Rückkaufswert, Policendarlehen und Ablaufleistung Antworten mit Zitat

Hallo Seher,

die Basis für die Beleihung einer kapitalbildenden Lebensversicherung (LV) ist der Rückkaufwert. Da eine Risikolebensverischeurng eben gerade kein Kapital bildet, wäre diese nicht beleihbar.

Du solltest für Deine Lebensversicherung jährlich eine Mitteilung bekommen, aus der Überschussbeteiligung, voraussichtliche Ablaufleistung und eben auch der Rückkaufswert hervorgehen. Diese Mitteilung kann übrigens auch relevant für die Deine Einkommenssteuererklärung sein. Da Du aber nicht unbedingt zur jährlichen Fälligkeit Deiner LV ein Darlehen brauchst, sondern ggf. irgendwann mitten im Jahr, benötigst Du einen aktuellen Rückkaufswert, den Dir Dein Versicherer auf Anfrage auch nennt.

Sollte ein Kredit zustande kommen, ist der Versicherer über die Abtretung (Beleihung) Deiner Lebensversicherung zur Sicherung (als Sicherheit) Deines Darlehens informiert, Du kannst dann bis zu einem gegenteiligen Bescheid bis zur Höhe der Sicherung keine Auszahlung mehr an Dich durch Kündigung o.ä. verlangen. Du bist nicht mehr alleiniger Herr Deiner Lebensversicherung.

Den Kredit bzw. das Darlehen selbst kannst Du entweder vom Lebensversicherer selbst als Policendarlehen bekommen oder Du wählst einen anderen Darlehensgeber, z.B. die gute alte Bank. Einfach Rückkaufwert vorlegen, Formulare ausfüllen und kurzfristig über das Geld verfügen.

Sofern Du das Darlehen nicht mit der späteren Ablaufleistung Deiner Lebensversicherung in Verrechnung bringst, bleiben die Beiträge zur Lebensversicherung unverändert, auch die Werte in den jährlichen Mitteilungen werden fortgeschrieben. Eine Beleihung hat hierauf keinen Einfluss. Den Kredit bzw. das Darlehen bedienst Du dann ganz klassisch über Zins und Tilgung an den Geldgeber – wer auch immer.

Mein Tipp:
Die Möglichkeit der Beleihung einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird bei persönlichem Finanzbedarf leider oft außer Acht gelassen. Vielmehr werden kapitalbildende Lebensversicherungen allzu oft vorzeitig gekündigt, um sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Sogar eine Verrechnung mit einer späteren Ablaufleistung kann hier die bessere Alternative sein.

Auch wenn die Rückzahlung des Geldbedarfs über eigene Einnahmen tragbar ist, so hat die Beleihung durch die Sicherungsfunktion doch einen erheblichen Einfluss auf die Zinshöhe, die z.B. bei Überziehung des Girokontos das drei- bis fünf-fache betragen kann.

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