77kk
Anmeldungsdatum: 02.12.2011 Beiträge: 2
0.65 Punkte
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Verfasst am: 09.12.2011 17:55 Titel: wg-waschmaschine-versichern? |
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hallo allerseits,
unsere vermieterin verlangt eine versicherung, damit in unserer WG-wohnung eine waschmaschine stehen darf. was für eine versicherung, weiß sie selber nicht :/, soll aber für wasserschäden etc. aufkommen, wenn die maschine mal ausläuft. würde eine haftpflichtversicherung den zweck erfüllen? und würde es reichen, wenn einer in der WG ihr eine solche versicherung zeigt? (sind zu dritt)
danke im voraus für eure antworten! |
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Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 15.12.2011 21:37 Titel: Re: wg-waschmaschine-versichern? |
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Hallo,
gemeint ist hier die private Haftpflicht-Versicherung (pHV). Die Waschmaschine selbst interessiert Vermieter eher nicht und auch nicht Euer Hausrat, wohl aber die Gebäudesubstanz – also die Immobilie selbst.
Derartige Mietsachschäden an zu Wohnzwecken gemieteten Gebäuden sind standardmäßig in der pHV enthalten, meist mit einer reduzierten Deckungssumme (ca. 150.000 €).
Kleiner Knackpunkt: Haftpflicht-Versicherungen knüpfen regelmäßig an Verschulden an, der Mieter muss also irgendetwas fahrlässig falsch gemacht haben (z.B. Ablaufschlauch falsch befestigt). Da Ihr drei Personen seid, die etwas falsch machen könnten, solltet Ihr alle drei eine pHV haben. Das könnte auch Eure Vermieterin so wünschen. Denn was nützt ihr eine Police, wenn die versicherte Person nicht der konkrete Schadenverursacher gewesen sein kann. Eine gesamtschuldnerische Haftung nach dem Motte: „Ich schnapp mir einen und die sollen das unter sich ausmachen.“ dürfte in den seltensten Fällen – nämlich bei Verschulden durch Euch alle drei wie bei Schäden der durch Euch alle organisierten und durchgeführten Einweihungsparty - greifen.
Da Ihr ohnehin eine pHV haben solltet oder zumindest in einem Vertrag mitversichert gelten solltet, sollte die Erfüllung eines solchen Wunsches für Euch möglich sein (Weihnachten ist nah´!). Es ist ohnehin nur eine Information. Mit dem Vertrag an sich kann der Vermieter nichts anfangen, da er keinen Direktanspruch hat, mithin der Versicherer ihm nicht mal Auskünfte erteilen darf.
Es grüßt
Der, der die Klinken putzt. |
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