Hannah Gast
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Verfasst am: 03.05.2012 10:59 Titel: Kfz-Halter / Kfz-Eigentümer abweichend? Ummeldung? |
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Hallo Forumsgemeinde.
Gestern habe ich mit der Hotline unseres Kfz-Versicherers telefoniert, ob es ein Problem gäbe, wenn unser Sohn das Auto meines Mannes bzw. dessen Zweitwagen, der ja gerade für unseren Sohn angeschafft wurde, während seiner Ausbildung und ggf. eines anschliessenden Studiums nutzt.
Die Dame meinte, dass Fahrzeug müsste umgemeldet werden, da unser Sohn in einer anderen Stadt lernt. Halter und Eigentümer würden auseinanderfallen.   Das verstehe ich nicht, das Auto ist doch auf meinen Mann angemeldet.
Könnt Ihr mir helfen?
Liebe Grüße
Hannah |
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Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
44.10 Punkte
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Verfasst am: 03.05.2012 12:35 Titel: Re: Kfz-Halter / Kfz-Eigentümer abweichend? Ummeldung? |
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Hallo Hannah,
das Auto ist dort anzumelden, wo es seinen regelm. Standort im Inland hat. Dies richtet sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), das hierbei auf die Haltereigenschaft abstellt. Die Begriffe kann man wie folgt unterscheiden:
Eigentümer eines Fahrzeugs ist, wer die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, also den Fahrzeugbrief hat und das Fahrzeug letztlich auch verkaufen kann.
Halter eines Fahrzeugs ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, es z. B. als Fahrer nutzt, und das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat.
Demnach ist Euer Sohn Halter, sofern er die laufenden Kosten wie Steuern, Reparaturen, Benzin bzw. Diesel und nicht zuletzt die Versicherungsprämie trägt.Â
Wenn Ihr aber die Kosten für den Junior tatsächlich und nachweislich übernehmt sowie das Fahrzeug nicht auf den Namen des Sohnes angemeldet ist, der sich selbst nach spätestens drei Monaten an seinem neuen Wohnort anmelden muss, kann natürlich alles so bleiben, wie es ist. Letztlich sind Dienstwagen auch nicht auf die Person angemeldet, die ihn fährt, und auch nicht in der Stadt, in der der Fahrer wohnt.
Gute Fahrt!
Gruß vom
Experten |
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