Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
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Verfasst am: 15.05.2012 08:29 Titel: Re: Unterschied Abrechnung Streitwert und Honorarvereinbarung? |
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Hallo Sanny,
der Unterschied liegt in der Abrechnungsmethodik und -höhe.
Beim Streitwert richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach der Höhe des zu verhandelnden Wertes, dem Streitwert. Dieser ergibt sich entweder aus dem Streitgegenstand selbst oder wird ermittelt bzw. (z.B. richterlich) festgelegt. Die Gebühren der Anwälte sind hierauf abgestellt und durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das Prozesskostenrisiko ist kalkulierbar.
Bei einer Honorarvereinbarung wird üblicherweise nach Aufwand abgerechnet, also nach Arbeitszeit. Eine Honorarvereinbarung ist dann erforderlich, wenn absolute Kapazitäten ihres Fachgebietes für erforderlich gehalten werden, die eine Vergütung auf Basis des RVG als nicht auskömmlich ansehen und daher nur zu höheren Preisen bereit sind, eine anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Für Unternehmer mit einer völlig anderen Risikostruktur als Privatpersonen ist dies durchaus sinnvoll.
Für "normale" Bürger mit "normalen" Risiken des täglichen Lebens sollte eine anwaltliche Vertretung auf Basis des RVG ausreichend sein, selbst wenn einem persönlich der Streitgegenstand als besonders wichtig erscheint. Und eine für Privatpersonen angebotene Rechtsschutz-Versicherung stellt demzufolge auch auf das RVG ab. Das bedeutet, dass die Kostenuebernahme Deines Rechtsschutz-Versicherers auf die im RVG geregelteÂ
Höhe beschränkt bleibt, Kosten aus einer Honorarvereinbarung darüber hinaus trägst Du ganz alleine! Ein ENORMES Kostenrisiko.
Die Gerichtskosten richten sich übrigens stets nach dem Streitwert!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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