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Dany Gast
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Verfasst am: 17.12.2009 20:45 Titel: Kündigungsfrist 30.11. zum Jahresende bei Kfz-Versicherung? |
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Guten Abend,
Ich hatte mit meinem Versicherungsvertreter eine neue Kfz-Versicherung zum 01.01.2010 vereinbart. 118 EUR Ersparnis. Ich habe dann am 15.11.2009 zum 31.12.2009 zum Versichererwechsel gekündigt. Im Fernsehen heißt es doch immer, dass 1 Monat zum Jahresende die Frist wäre, das meinte auch der Vertreter. Jetzt hat meine Versicherung aber die Kündigung abgelehnt, ich könne erst zum 17.07. jeden Jahres kündigen. Ich verstehe das nicht, kann mir jemand helfen? |
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Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
21.86 Punkte
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Verfasst am: 18.12.2009 12:18 Titel: Re: Kündigungsfrist 30.11. zum Jahresende bei Kfz-Versicherung? |
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Nicht alle Versicherer machen den Vertragsablauf zm Jahresende mit, das ist auch keine Pflicht. Einige nehmen das Zulassungsdatum das Autos, das dürfte bei Dir ein 17.07. gewesen sein. Die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich definitiv maximal einen Monat, also spätestens Anfang Juni raus mit der Kündigung. Ein Versichererwechsel kann Dir dann auch bessere Rabatte bringen, weil durch die Verschiebung des Versicherungsjahres (ungleich Kalenderjahr) Dir möglicherweise eine Besserstufung erst im Juli zugute kommt - anstatt im Januar! |
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