Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 20.01.2010 00:12 Titel: Re: Wo ist der Haken beim Riestern? |
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Für den Zweck der Altersvorsorge nicht. Allerdings kann man sich den Vertrag nicht vor seinem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, ihn also nicht vorzeitig kündigen wie andere private Rentenversicherungen. Aber wer will das schon? _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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