DMD Gast
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Verfasst am: 14.01.2010 16:32 Titel: Betrunken Autofahren nicht mehr grobe Fahrlässigkeit? |
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Hallo zusammen,
meine Freundin hat eine Versicherungsvertrag, bei dem sie betrunken Autofahren kann und die trotzdem für Schäden zahlt.
Sie meinte, der Vertreter hätte gesagt, grobe Fahrlässigkeit wäre mitversichert und sie könne nun mit dem Handy telefonierend über Rot fahren und alles wäre bestens.
Ich kann das gar nicht galuben, stimmt das denn?
Gruß,
Det |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 20.01.2010 00:09 Titel: Re: Betrunken Autofahren nicht mehr grobe Fahrlässigkeit? |
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Mann! So bescheuert kann man doch gar nicht sein. Richtig ist, dass Versicherer bei jüngeren Verträgen tatsächlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. AUSGENOMMEN bleibt aber immer Trunkenheit, Deine Freundin sollte sich das Kleingedruckte mal nüchtern durchlesen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das eine Obliegenheitsverletztung vor Fahrtantritt und in der Kaskoversicherung immer grob fahrlässsig, in beiden Vertragsarten einer der schlimmsten Verstöße. Das mit dem Handy über Rot könnte sogar klappen, allerdings behalten sich manche Versicherer die Einrde bei besonders schweren Unfällen doch wieder vor, und andere werden so ein Verhalten wohl als bedingten Vorsatz werten und verweigern dann den Versicherungsschutz oder regressieren massiv. Und abgesehen davon werden durch so ein Verhalten andere unnötig und völlig überflüssig gefährdet, das ist unter aller Sau! _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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