birko
Anmeldungsdatum: 06.11.2018 Beiträge: 53
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Verfasst am: 13.02.2019 14:04 Titel: Re: |
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Hey, das ist meiner Schwiegermutter auch schon passiert!!
Die Versicherung hat auf die Krankentransport-Richtlinien verwiesen. Auf https://www.fid-gesundheitswissen.de/ haben sie das auch mal thematisiert:
Auch bei dir geht’s um eine Krankenfahrt, das ist der Transport eines Kranken mit Privatwagen, Taxi oder Öffi. Dabei findet keine medizinische Begleitung statt. Im Gegensatz dazu steht der Krankentransport, bei dem eine solche Betreuung zwingend nötig ist. Bei uns war dann das Problem, dass die ärztliche Verordnung für die Krankenbeförderung fehlte.
Die muss der Arzt DAVOR ausstellen, sonst akzeptiert die Kasse das nicht. Die Voraussetzung dazu ist, dass sie medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt aber leider, dass Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur im Ausnahmefall übernommen werden. Dazu gehört auch die Krankengymnastik.
Tut mir leid, dass ich dir da keine positive Antwort geben kann... |
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