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FriedlicheFrieda



Anmeldungsdatum: 14.12.2018
Beiträge: 30

23.72 Punkte

BeitragVerfasst am: 13.02.2019 10:48    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Hallo!
Im Dezember habe ich mich am Knöchel verletzt und musste deshalb mit Krücken gehen. Anfangs durfte ich gar nicht auftreten, bekam aber trotzdem Krankengymnastik verschrieben.

An Autofahren war klarerweise nicht zu denken, darum musste ich mir jedes Mal ein Taxi bestellen. Vor zwei Wochen habe ich die ganzen Rechnungen mal an die Kasse geschickt. Jetzt kam raus: Ich bekomme keine Rückerstattung?! Was soll das denn? Die Gymnastik war verordnet und ich konnte keinesfalls öffentlich fahren.
Was ist denn da falsch gelaufen??
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birko



Anmeldungsdatum: 06.11.2018
Beiträge: 53

31.85 Punkte

BeitragVerfasst am: 13.02.2019 14:04    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Hey, das ist meiner Schwiegermutter auch schon passiert!!

Die Versicherung hat auf die Krankentransport-Richtlinien verwiesen. Auf https://www.fid-gesundheitswissen.de/ haben sie das auch mal thematisiert:

Auch bei dir geht’s um eine Krankenfahrt, das ist der Transport eines Kranken mit Privatwagen, Taxi oder Öffi. Dabei findet keine medizinische Begleitung statt. Im Gegensatz dazu steht der Krankentransport, bei dem eine solche Betreuung zwingend nötig ist. Bei uns war dann das Problem, dass die ärztliche Verordnung für die Krankenbeförderung fehlte.

Die muss der Arzt DAVOR ausstellen, sonst akzeptiert die Kasse das nicht. Die Voraussetzung dazu ist, dass sie medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt aber leider, dass Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur im Ausnahmefall übernommen werden. Dazu gehört auch die Krankengymnastik.

Tut mir leid, dass ich dir da keine positive Antwort geben kann...
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