Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 02.09.2010 09:21 Titel: Rentenversicherung Ertragsanteil |
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Der Kapitalertrag ist die Ablaufleistung abzüglich Deiner gezahlten Versicherungsbeiträge. Also genau der Teil, den sich Dein Sparstrumpf durch seinen Einsatz und nicht als Hort unterm Bett verdient hat. Die Höhe der Steuer auf diesen Anteil hängt im Wesentlichen vom Lebensalter bei Rentenbeginn ab. Bei Rentenbeginn mit 50 Jahren können z.B. 30%, mit 65 Jahren 18% zu versteuern sein. Insgesamt ist das pauschal nicht zu beantworten, da verschiedene Parameter wie Abschlussjahr, Laufzeit, Lebensalter Auzahlungsbeginn, Riester- oder Rürup-Modell und vor allem die individuellen steuerlichen Gegebenheiten (z.B. Beiträge als Sonderausgaben, Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens) zu berücksichtigen sind. Es kann z.B. bei steuerfreier Beitragszahlung auch die gesamte Rente steuerpflichtig sein. Der Ertragsanteil ist und bleibt aber stets der Gewinn, den Deine Versicherungsbeiträge im Laufe Jahre erzielt haben, die Beiträge selbst zählen nicht dazu. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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