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Bauer67 Gast
0.00 Punkte
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Verfasst am: 29.08.2010 16:00 Titel: Rückstufung Reparatur / Vollkaskoversicherung trotz Unschuld |
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Guten Tag,
mir ist auf einem Parkplatz ein Unbekannter mit einem nach Lackspuren zu deutenden schwarzen Fahrzeug in die Seite gefahren und abgehauen. Ich hatte das der Polizei und nach deren Rat meiner Versicherung gemeldet und auch den Schaden reparieren lassen. Die Reparatur wurde bezahlt und ich war zufrieden. Jetzt bekomme ich einen Brief, in dem steht, dass mein Versicheurngsbeitrag steigt, dabei habe ich dem Schaden keine Schuld. Was kann ich dafür, wenn einer Fahrerflucht begeht?
LG,
Bauer |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 02.09.2010 10:23 Titel: Re: Rückstufung Reparatur / Vollkaskoversicherung trotz Unschuld |
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Rückstufungsrelevant in der Kaskoversicherung sind Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle. Bei fremdverschuldeten Unfällen mit Fahrerflucht eines Schadenverursachers handelt es sich im Ergebnis um Vandalismus und ist damit rückstufungsrelevant. Falls Du oder die Polizei den Schadenverursacher finden, kann der Versicherer einen Regress einleiten und sich den Schaden vom Verursacher zumindest zum Zeitwert erstatten lassen. Gelingt dies und entspricht de Neuwert- dem Zeitwertschaden, wird die Rückstufung zurück genommen. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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