Mauri Gast
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Verfasst am: 07.09.2010 17:01 Titel: Wie ist eine Rettung des Schadenfreiheitsrabattes möglich? |
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Guten Tag,
ich habe mit dem Wagen meiner Mutter ein Verkehrsschild umgefahren (jaja, ich weiss, peinlich, und auch noch ein STOP-Schild) und im Schreiben der Versicherung habe ich etwas von Rabattretter gelesen. Was bedeutet das eigentlich? Kann ich den Schaden so bezahlen, ohne dass meine Mutter hochgestuft wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Maurizio |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 13.09.2010 10:10 Titel: Re: Wie ist eine Rettung des Schadenfreiheitsrabattes möglich? |
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BÖSER JUNGE!
Der Rabattretter (nehmen wir mal die GDV AKB 2008 an) bedeutet, das zwar bei einem Schaden eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erfolgt, wie bei SF 25 in SF 22, dies aber keine Auswirkung auf die Prämienhöhe hat. In beiden SF-Klassen wird 30% des Tarifbeitrags erhoben. Manchmal wird als Rabattretter auch eine Regelung verkauft, die gegen eine Mehrprämie vereinbart werden kann und nach der bis zu drei Schäden während der Vertragslaufzeit bei Festlegung der Beitragshöhe unberücksichtigt bleiben. Es gibt auch Versicherer die gewähren auf ähnliche Weise "einen Schuß frei". Die letzte Variante, einen Rabatt zu retten, ist der sog. Schadenrückkauf. Das bedeutet, dass Du dem Versicherer den regulierten Schaden komplett erstattest. Dann wird dieser Schaden nicht gewertet. Allerdings finden alle dies genannten Regelungen nur in der Kaftfahrt-Haftpflichtversicherung Anwendung, nicht beim Kasko-Versicherungsschutz. Denn da entscheidest Du selbst, welchen Schaden Du einreichst. Ein späterer Rückkauf wäre dann quasi wie ein Darlehen und wird i.d.R. entsprechend abgelehnt. Falls Du nicht ohnehin den Rabattretter vereinbart hast, macht die Prüfung eines Schadenrückkaufes bei einem Verkehrsschild wirtschaftlich durchaus Sinn. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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