Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
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Verfasst am: 28.12.2009 19:57 Titel: Re: Versorgungslücke bei der Berufsunfähigkeitsversicherung? |
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Hallo,
das hängt von Deinen persönlichen Verhältnissen ab. Die Faustregel für gesetzlich Versicherte - und davon gehe ich bei Dir aus - ist aber, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Deinen Arbeitgeber maximal 6 Wochen beträgt. Für weitere 78 Wochen würdest Du im Falle eines Falles dann Krankengeld durch die gesetzliche Krankversicherung erhalten (schon ein deutlicher finanzieller Einschnitt). Danach ist Schluss. Wenn Du dann, als ab der 85. Krankenwoche weder erwerbsunfähig bist, noch arbeiten kannst, sieht es düster aus! Um eine professionelle Beratung kommst Du also nicht umhin. |
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