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Gast
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Verfasst am: 03.06.2010 19:32 Titel: Kündigung durch den Versicherer |
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Hallo zusammen!
Ich hab da mal ne Frage: Die Versicherung von unserem Haus hat geschrieben, dass Sie uns die Wohngebäudeversicherung kündigt.
Nach der Satellitenschüssel (Sturm) und der Regenrinne (Hagel) hatten wir eine Rechnung über 300 Euro eingereicht, da der letzte Sturm eine unserer Schiefertafeln an der Seite des Hauses zerbrochen hat.
Nun was tun? Einspruch? Neue Suchen? Welche? Ärgern?
Vielleicht könnt Ihr mir was raten.
Dankeschön
Uwe |
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Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
44.10 Punkte
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Verfasst am: 04.06.2010 09:45 Titel: Kündigung im Schadenfall durch Versicherer |
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Guten Morgen!
Tjaja, die Versicherungen. Zu schnell zu viele Schäden und man ist raus. Gegen die Kündigung wehren kannst Du Dich nicht, da Du den Schaden eingereicht hast und damit das Sonderkündigungsrecht des Versicherers (Kündigung im Schadenfall)zu vertreten hast.
Bleibt ein Versichererwechsel. Sollte einfach sein, muss es aber nicht. Es gibt nämlich keinen Annahmezwang für Gebäudeversicherungen und da Du i.d.R. Angaben über Deine Vorversicherung machen musst, kann die Suche nach einem Versicherer mehr als eine Anfrage bedeuten. Ich würde aber keine Zeit verlieren, zumindest, wenn noch Hypotheken zu bedienen sind. Die Banken bekommen nämlich die Kündigung zur Kenntnis und versichern das Gebäude zur Wahrung Ihrer Sicherheit dann selbst - und das nicht zum Sparkurs aber mit Dir als Zahlmeister - ist gesetzlich, BGB.
Mein Praxistipp: Nicht hektisch werden, aber auch keine Zeit verlieren!
Gruß vom Experten |
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Hilde22
Anmeldungsdatum: 26.11.2013 Beiträge: 74
11.79 Punkte
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Verfasst am: 26.11.2013 09:37 Titel: Re: Kündigung durch den Versicherer |
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Hast du zu viele Schäden im Jahr kann sie dir wie auch du einfach kündigen....steht in der Police...du kannst zwar einen widerspruch verfassen wird aber nichts bringen |
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Hilde22
Anmeldungsdatum: 26.11.2013 Beiträge: 74
11.79 Punkte
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Verfasst am: 10.03.2015 08:31 Titel: Re: Kündigung durch den Versicherer |
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Hallo,
nicht nur Versicherte können die Police kündigen. Auch Versicherer haben hier das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Laut http://www.baufinanzierung-testbericht.de/ spielt die Höhe der eingereichten Rechnungen keine Rolle. Die Anzahl der Schäden ist entscheidend. Das ist bei allen Haftungsversicherungen so.
Ein Widerspruch wird hier kaum etwas nützen. Um weiterhin gegen Außenschäden abgesichert zu sein, sollte ein neuer Anbieter gesucht werden. Doch stellt euch auf höhere Prämien ein. Denn die Vorschäden müssen beim neuen Anbieter mit abgegeben werden. |
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