Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 07.09.2010 13:41 Titel: Re: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung |
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1. Ein möglicher Spareffekt ist lediglich ein Entscheidungskriterium, denn die Leistungen zum Erhalt und Wiederherstellung Deiner Gesundheit (Stichwort: Gerätemedizin) stehen wohl eher im Vordergund. Du solltest auch nicht von einem Angebot ausgehen, um Spareffekte beurteilen zu können, denn die Tarfivielfalt ist groß. ich meine das, obwohl ich weiss, dass es aufwendig ist, unverbindliche Prämienindikationen in vergleichbare verbindliche Angebote zu wandeln.
2. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den Arbeitgeberzuschuss bis zu dem Betrag zu leisten, wie er bei der gesetzlichen Krankenversicherung wäre - aber stets wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Hälfte. Maximal wird ein Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung gezahlt. Die BBG für 2010 beträgt 45.000 €. Sparst Du, spart auch Dein Arbeitgeber. Zahlst Du drauf, dann den Mehrbeitrag doppelt. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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