Metis
Anmeldungsdatum: 30.08.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 12.09.2012 09:58 Titel: Re: Kfz-Rabattübertragung von den Großeltern |
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zudem musst du dich informieren, dass du nicht das selbe Auto benutzen musst wie dein Opa. Die vollständige Übertragung ist ja nur dann machbar, wenn dein Opa wirklich nicht mehr fahren wird.
Alternativ gibt es noch den Schadensfreiheitsrabatt - den kannst du aber nur von Verwandten ersten Grades, sprich deinen Eltern, übernehmen.
Der Rabatt gilt jedoch nur höchstens für so viele Jahre, wie du den Führerschein hast. http://news.financescout24.de/versicherungen/schadenfreiheitsrabatt-uebernehmen
Außerdem musst du in dem Fall auch das Auto deiner Eltern gefahren haben. Dabei ist aber egal ob es der Erst- oder Zweitwagen ist. |
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