Verfasst am: 20.09.2010 22:27 Titel: Rabattübertragung durch Rabattverkauf bei Kfz-Versicherung?
Guten Abend,
ich hatte eine Zeit lang zwei Autos angemeldet. Einen fuhr ich den anderen meine Freundin. Nun gibt es keine Freundin mehr für mich und der sog. Zweitwagen ist verkauft. Da meine Freundin den 5 Jahre unfallfrei gefahren hatte, habe ich ja jetzt im Grunde einen Rabatt in der Kfz-Versicherung übrig, den ich nicht verwenden kann. Kann ich den auch verkaufen und einem anderen damit eine Freude machen?
Gruß,
M.
Verfasst am: 22.09.2010 13:33 Titel: Re: Rabattübertragung durch Rabattverkauf bei Kfz-Versicherung?
Die größte Freude würdest Du wohl Dir selbst machen, wenn Du noch Geld dafür sehen könntest:-) Nein, Du bist zu spät dran. Früher konnte man so etwas machen und sogar in der Zeitung dafür inserieren - das ging sogar bei Bausparverträgen - ist aber vorbei. Die Möglichkeiten der Rabattübertragung auf Dritte sind begrenzt, und zwar i.d.R. auf Ehegatten / Lebenspartner bzw. Versicherungsnehmer und Dritter leben in häuslicher Gemeinschaft, Verwandte ersten Grades und sofern Dritter ist eine Firma ist (juristische Person). _________________ Gruß,
Pfiffikus
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