Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 25.02.2010 22:15 Titel: Re: Außenversicherung der Hausrat-Versicherung auch bei Autos? |
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Eingeschränkt ja. Es gilt in der Hausratversicherung stets die Gebäudegebundenheit. Das bedeutet, in der Tiefgarage kriegst Du das Geld für Deine CD´s bei einem Einbruch in Dein Auto wieder, auf dem Parkplatz am Straßenrand hast Du keinen Versicherungsschutz. Ein Aufbrechen Deines Autos ist dann ein Aufbrechen eines Behältnisses. Also, kleiner Tipp: Wenn teure Gegenstände im Auto sind, besser im Parkhaus bzw. in der Tiefgarage parken. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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