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ClaudiaR
Anmeldungsdatum: 11.12.2019 Beiträge: 20
13.01 Punkte
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Verfasst am: 24.02.2022 12:37 Titel: Kann ich die Miete erhöhen, wenn der Mieter stirbt? |
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Hallo Leute! Ich bin Vermieter einer kleinen Zweizimmerwohnung in der Altstadt.
Die Wohnung habe ich von meinen Eltern geerbt und die Mieter dort zahlten dann einfach seitdem an mich.
Und genau diese Mieter sind jetzt mein Problem. Die wohnen nämlich schon ewig dort und zahlen immer noch dieselbe geringe Miete.
Darum frage ich mich jetzt, könnte ich die eigentlich erhöhen, wenn die Mieter sterben würden? |
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versicherungsheini
Anmeldungsdatum: 22.11.2018 Beiträge: 18
10.25 Punkte
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Verfasst am: 24.02.2022 13:05 Titel: Re: Kann ich die Miete erhöhen, wenn der Mieter stirbt? |
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Puh, das ist natürlich kein schönes Thema, doch ich kann schon auch verstehen, wieso du das als Vermieter gerne wissen würdest.
Konkret ist es so, dass so eine etwaige Erhöhung des Mietpreises stark davon abhängt, wer nach dem Ableben der Mieter in die Wohnung einzieht.
Wenn der Mieter verstirbt und der Ehepartner, der Lebensgefährte, oder minderjährige Kinder in den Mietvertrag eintreten, dann ist es dir nicht erlaubt zu erhöhen.
Bei allen anderen, die danach die Miete zahlen, kannst du sie ohne Probleme erhöhen.
Wenn du jetzt gerne noch mehr dazu erfahren würdest, dann kannst du in diesem Artikel noch mehr lesen. |
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Krakauer
Anmeldungsdatum: 12.05.2018 Beiträge: 50
26.60 Punkte
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Verfasst am: 22.08.2022 13:14 Titel: Re: Kann ich die Miete erhöhen, wenn der Mieter stirbt? |
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Erstmal mein herzliches Beileid an den verstorbenen Mieter. Grundsätzlich ein sehr schwieriges Thema, wenn Verwandte/Kinder des Mieters dort wohnen, würde ich alleine schon aus Pietätsgründen auf eine Mieterhöhung erstmal verzichten.
Bei neuen Mietern kann man das - sofern gerechtfertigt - durchaus in Erwägung ziehen.
Dabei solltest du bedenken, dass man auch die entsprechende Mehrwertsteuer berechnen muss, damit da auch alles korrekt abläuft. |
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