Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 25.02.2010 22:22 Titel: Re: Leitungswasserschäden / Gebäudeversicherung nicht versichert |
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Die Ausschlüsse bei Leitungswasser dienen eher der Klarstellung, als dass sie Überaschungen bergen. Das Wasser kommt dann eben gerade nicht direkt aus einer Leitung. Nicht versichert sind demnach Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser, Witterungsniederschläge, Rückstau, Erdfall oder Erdrutsch und Schwammbildung. Wir sprechen hier aber von der Grunddeckung, durch Vereinbarung von Klauseln kann teilweise wieder Deckung erreicht werden, entweder von vornherein durch Standardzugeständnisse des Versicherers oder durch Antrag gehen Prämienzuschlag. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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