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Anton62 Gast
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Verfasst am: 09.03.2010 14:22 Titel: Bezugsrecht aus der Lebensversicherung für meine Tochter? |
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Guten Tag,
Ich möchte, dass meine Tochter im Falle meines Todes die Leistung aus meiner Lebensversicherung erhält.
Wie wird dieses Bezugsrecht eingebunden?
Schönen Dank schonmal,
Anton |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 10.03.2010 18:01 Titel: Re: Bezugsrecht aus der Lebensversicherung für meine Tochter? |
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Klar kannst Du im Rahmen Deiner Gestaltungsrechte jemanden für den Fall Deines Todes oder auch im Erlebensfall als Bezugsberechtigten bzw. Begünstigten für die Versicherungsleistung benennen. Das kannst Du natürlich während der Vertragslaufzeit auch wieder ändern. Du kannst sogar unterschiedliche und mehrere Begünstigte für Todes- und Erlebensfallleistung benennen oder nur von Teilen. Beim Bezugsrecht im Todesfall erhällt der Begünstigte die Versicherungsleistung direkt vom Versicherer und sie wird nicht auf das Erbteil des Begünstigten bzw. den Nachlass insgesamt angerechnet. Somit kann hier kein Pflichtteilsanspruch erhoben werden und eventl. Gläubiger können nicht auf das Kapital zugreifen. Wenn Du im Gegensatz zum allgemein üblichen widerruflichen Bezugsrecht aus gegebenem Anlass ein unwiderrufliches machst, so erwirbt der Berechtigte einen Rechtsanspruch und Du bist nicht mehr frei in Deinen Gestaltungsrechten. Das widerrufliche Bezugsrecht ist daher eher eine änderbare Anwartschaft. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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