Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 10.05.2011 17:15 Titel: Re: Private Krankenversicherung Wechsel in gesetzliche... |
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Hallo Melisse,
Du kannst die private Krankenversicherung (PKV) mit vertraglicher Kündigungsfrist zum Vertragsablauf jährlich ordentlich kündigen, i.d.R. 3 Monate zum Vertragsende (Fälligkeit). Das muss nicht der 31.12. sein, schau hiefür mal in Deine Unterlagen. Außerordentlich kannst Du dann noch bei Beitragserhöhungen egal in welcher Höhe kündigen.
Da aber Beschränkungen zum Wechsel in die gesetzliche KV bestehen, genügt eine Kündigung oder eine einmalige Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze (Einkommensniveau) nicht unbedingt.
Dein Lebensalter sowie die Dauer Deines privaten KV-Schutzes auch unter Berücksichtigung etwaiger theoretischer Versicherungspflicht während Deines privaten KV-Schutzes können Dich an der Rückkehr in die GKV hindern.
Bevor Du also kündigst, lass´ Dir in jedem Fall vorher Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestätigten, die Auswahl ist reichhaltig. Versicherungsbegin der neuen GKV sollte dann gleichlautet mt dem Vetragsablauf nach Kündigung der alten PKV sein. Erst nach Bestätigung - und nur dann - empfehle ich Dir, eine Kündigung der PKV auszusprechen.
Fordere also zuerst mal den Formularsatz der GKV Deiner Wahl an, der Rest ist Papierkram!
Gruß vom
Experten |
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