Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 25.07.2011 15:08 Titel: Re: Rückstufung im Schadensfall nach Unfall in der Vollkasko |
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Hallo McGee,
bevor Du Dir Gedanken machst über Deine zukünftig erhöhten Versicherungskosten durch Rückstufung, muss erst mal klar sein, dass der Schaden endgültig reguliert ist.
Da Du hier offensichtlich noch keine Info von Deinem Versicherer bekommen hast, ob sich er sog. Schadenrückkauf, also die Erstattung der Regulierungskosten an den Versicherer lohnt, warte diese Info ab – die sollte automatisch erstellt werden.
Ansonsten kannst auch mal kurz anrufen, ob die endgültige Schadenhöhe schon absehbar ist.
Schadenrückkauf gilt natürlich nur dir Haftpflicht-Versicherung. Solltest Du auch einen Kasko-Schaden haben, musst Du Dir vorher überlegen, ob Du den Schaden bei Deiner Versicherung einreichst.
Gruß vom
Experten |
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