Verfasst am: 01.06.2011 13:28 Titel: Schadenfallkündigung ist eine außerordentliche Kündigung
Hallo Brian,
eine Kündigung im Schadenfall ist eine probate Methode, eine bestehende Versicherung zu kündigen. Allerdings muss nicht nur ein Schadenfall eingetreten sein, sondern auch ein versicherter Schadenfall (wichtig!). Innerhalb eines Monats nach erfolgter Regulierung (wie auch immer) kannst Du dann kündigen.
Es handelt sich hierbei um eine sog. außerordentliche Kündigung. Die Kündigung zum Ablauf (z.B. Jahreswechsel) heißt ordentliche Kündigung (Fristablauf muss aber nicht immer Ende November sein).
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