Choco Gast
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Verfasst am: 11.11.2010 10:14 Titel: Abdeckung der Kfz-Versicherung bei Personenschaden |
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Guten Morgen,
Ich schäme mich, aber ich habe beim Ausparken einen älteren Herrn gestreift. In meinen Augen keine große Sache, aber er war beim Arzt und hat wohl ein schmerzendes Hämatom (Bluterguss - man lerne dazu) auf Höhe meines Rückspiegels. Ich würde gerne vermeiden, im kommenden Jahr mehr Versicherungsbeitrag durch Rückstufung zahlen zu müssen, und je nach Höhe der Kosten diese vielleicht selbst bezahlen. Da er ja sowieso irgendwie krankenversichert sein müßte, könnte ich vielleicht sogar ganz ohne Kosten davon kommen, oder?
LG, Choco |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 18.11.2010 14:21 Titel: Re: Abdeckung der Kfz-Versicherung bei Personenschaden |
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Vergiß es! Du hast einen Personenschaden verursacht, es werden sich schadlos an Dir halten wollen. Zu den Kosten bei Personenschäden zählen Kosten der Heilbehandlung, Kosten vermehrter Bedürfnisse, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Unterhaltsansprüche und im krassesten Fall auch Beerdigungskosten. Die Krankenkasse - völlig egal welche - wird nach übergegangenem Anspruch nach Sozialgesetzbuch mit Sicherheit auf Deine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung mit dem Wunsche der Erstattung zugehen. Da Personenschäden auch durch die vielen Beteiligten eine langwierige Abwicklung beinhalten, hast Du gar nicht im Blick, ob noch von irgendwo her innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren eine Rechnung reinflattert. Mach einen Haken dran und pass demnächst besser auf. Das ist der beste Tip, den ich Dir geben kann. Alles andere bringt nur Ärger und letztendlich ist Deine Versicherung für solche Fälle da. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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