|
Autor |
Nachricht |
Olli Gast
0.00 Punkte
|
Verfasst am: 05.04.2012 11:53 Titel: Kein Versicherungsschutz bei Wasser im Lichtschacht? |
|
|
Hallo zusammen,
im Titel steht bereits meine Frage. Ich kriege hier noch die Krise!
Letztes Jahr haben wir unsere ganzen Versicherungen hochoffziell in einemÂ
persönlichen Beratungsgespräch, wie es ja überall empfohlen wird, angepasst, aktualisiert und was weiß ich sonst noch alles mit Elementargefahren inklusive und Sicherheitspaket und so weiter. Am Ende zahlen wir jetzt zwar mehr als vorher, aber uns wurde gesagt, dass jetzt alles super und alles prima ist und wir uns keine Sorgen machen sollten.Â
Und Zack! Letzte Woche regnet es und der Wasserspiegel im Lichtschacht war irgendwann so hoch, dass es vom Kellerfenster nicht mehr aufgehalten wurde und in meinen Keller "floss". Jetzt ist das Parkett total beschädigt und aufgequollen und die Versicherung will nicht zahlen, obwohl wir extra Überschwemmung und Rückstau versichert haben.
Kann das sein? Ich fühle mich Wirklichkeit den Arm genommen (höflich gesprochen!).
Dank Euch!
Olli |
|
Nach oben |
|
 |
|
Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
|
Verfasst am: 05.04.2012 17:14 Titel: Re: Kein Versicherungsschutz bei Wasser im Lichtschacht? |
|
|
Hallo Olli,
leider kann das eben gerade doch sein.Â
Die Definitionen sind i.d.R. wie folgt:
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude steht. Alleine an dieser Grunddefinition scheitert Dein Versicherungsschutz bereits, da nicht der Grund und Boden überflutet war, sondern eben nur der Lichtschacht. Hätte eine entsprechende Überflutung stattgefunden, wäre Dein Schaden auch bei Eindringen des Wassers über der Lichtschacht versichert gewesen.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser [...] bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes [...] austritt. Ein Rohrsystem ist bei Dir im Lichtschacht aber wohl überhaupt nicht betroffen. Diese Gefahr ist also auch nicht eingetreten.
Es tut mir leid, aber Versicherungsschutz hat nunmal Grenzen. Begeisterte und begeisternde Berater sind schön und gut, aber das Rundum-Sorglos-Paket gibt es nicht! Allerdings sind manche Schadenszenarien auch bei intensiver Beratung nicht absehbar. Insofern darfst Du Deinen Berater nicht vorverurteilen, ggf. kann er nur aus  einer begrenzten Produktauswahl schöpfen und hat das mit Dir auch getan. Und Allgefahren-Versicherungsschutz kostet einen tüchtigen Extra-Euro!
Letzthin dürfte auch nicht mangelhafter Versicherungsschutz der Kritikpunkt sein, sondern vielmehr eine fehlerhafte Drainage!
Gruß
Der, der die Klinken putzt, |
|
Nach oben |
|
 |
Hilde22
Anmeldungsdatum: 26.11.2013 Beiträge: 74
11.79 Punkte
|
Verfasst am: 10.03.2015 09:46 Titel: Re: Kein Versicherungsschutz bei Wasser im Lichtschacht? |
|
|
Stimme der Meinung von Klinkenputzer zu |
|
Nach oben |
|
 |
|