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Cyrus Gast
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Verfasst am: 16.02.2010 23:17 Titel: Greift die Haftpflicht vom Auto bei so einem Schaden? |
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Nabend, beim Einkaufen habe ich mit meinem Einkaufswagen auf dem Parkplatz ein anderes Auto beschädigt. ich hatte das dann meinem Versicherungsvertreter mitgeteilt und der hat sich dann gekümmert. Für mich war die Sache erledigt, bis ich mir dann jetzt in einer ruhigen Minute die neue Beitragsrechnung angesehen habe. Ich muss mehr bezahlen, weil ich aufgrund dieses Vorfalls zurückgestuft wurde, dabei müßte das doch von der Privat-Haftpflichtversicherung reguliert werden und nicht von der Autoversicherung. Schließlich war mein Auto locker 100m weit weg. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Cyrus |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 25.02.2010 22:21 Titel: Re: Greift die Haftpflicht vom Auto bei so einem Schaden? |
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Gar nicht. Hierbei handelte es sich um den Gebrauch des Kfz. Gebrauch ist weit mehr als nur Fahren. Dazu gehören auch die Be- und Entladeschäden wie bei Dir, selbst wenn 100m und mehr dazwischen liegen. Solche Schäden sind übrigens in den Bedingungen Deiner Privat-Haftpflichtversicherung über die kleine Benzinklausel ausgeschlossen, es gibt also nicht mal eine Überschneidung. Entscheidend ist ein adäquater Ursachenzusammenhang zwischen Schaden und Gebrauch. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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