Verfasst am: 21.10.2011 15:20 Titel: Gegen mein Auto gefallenes Motorrad Sturmschaden?
Hallo Leute!
Ich parke da, wo ich immer parke. Auf dem Parkstreifen neben unserem Haus. Dass, wenn man den Platz neben dem Bürgersteig erwischt, mal ein Motorrad neben einem parkt, ist nichts Ungewöhnliches. Sehr wohl ungewöhnlich finde ich aber, dass, wenn das Motorrad durch Sturm gegen sein Auto fällt, die Versicherung des Motorrads den Schaden nicht zahlt. Jetzt muss ich meine Kasko-Versicherung in Anspruch nehmen, steige in den Prozenten, und der Juppie ist fein raus!
Kann ich nicht meinen Schaden irgendwie von dem zurückbekommen, Regress oder so?
Verfasst am: 22.10.2011 10:45 Titel: Re: Gegen mein Auto gefallenes Motorrad Sturmschaden?
Hallo Ulf,
nur die Ruhe!
Es ist richtig, dass die Haftplicht-Versicherung des Motorrads den Schaden ablehnen kann. Es kämen zwei Varianten in Betracht. Zum einen die Verschuldenshaftung, also wenn der Halter bzw. Fahrer des Motorrads am Schaden mitgewirkt hat, und zum anderen die Gefährdungshaftung, wenn sich das besondere Betriebsrisiko eines Kraftfahrzeugs verwirklicht hat.
Ein Verschulden ist dem „Juppie“ wohl nicht vorzuwerfen, denn gegen das Abstellen an der betroffenen Stelle gibt es wohl keine Einwände und ob mit dem Umfallen zu rechnen war, ist wohl auch eher zweifelheft bzw. seiner Versicherung nach wohl nicht gegeben.
Das besondere Betriebsrisiko eines Kfz hat ist in diesem Fall ebenfalls nicht gegeben, der gleiche Schaden hätte auch durch einen herabfallenden Ast entstehen können.
Tatsächlich kann der Haftpflicht-Versicherer vom „Juppie“ den Schaden ablehnen.
Nicht richtig hingegen ist, dass Du in den Prozenten steigst, also hinsichtlich der Deiner Prämienberechnung zugrunde gelegten schadenfreien Jahre zurückgestuft wirst. Ein Sturmschaden ist ein Teilkasko-Schaden und Teilkasko-Schäden führen nicht zur Rückstufung.
Dein einziger Wermutstropfen bleibt eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung. Das ist Dein Maximalschaden. Für den „Juppie“ und sein Motorrad gilt das Gleiche und er ist eben nicht fein raus… und als Schicksalsgemeinschaft kann man dann doch wieder nett zueinander sein!
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