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Anspruch Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall



 
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Rob73
Gast





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BeitragVerfasst am: 31.01.2012 09:45    Titel: Anspruch Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Hatte letztes WE einen Verkehrsunfall, ich war nicht schuld, habe aber einige Macken und Blessuren abbekommen!
Ich habe doch jetzt Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Wann meldet sich denn die gegnerische Versicherung bei mir?
Muss ich warten oder soll ich mich bei denen melden?
Schon jetzt Danke!
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 05.02.2012 19:28    Titel: Re: Anspruch Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Hallo Rob,

erstmal Gute Besserung!

Die Macken und Blessuren sind zwar ärgerlich, aber solange Du keine bleibende Einschränkung Deiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) davonträgst, löst Dein Personenschaden keinen allzu großen Schmerzensgeldanspruch aus. Nicht desto trotz, jeder Euro zählt!

Da Du im Kraftfahrt-Forum schreibst, gehe ich davon aus, dass es sich auch um einen Kfz-Unfall (Auto, Motorrad, LKW) handelt. Bei Kraftfahrthaftpflicht-Versicherungen gibt es die Besonderheit des Direktanspruchs. Du kannst Dich also direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzen und Deine Ersatzansprüche anmelden (Zentralruf der Versicherer, Kfz-Kennzeichen genügt). Du meldest Deine Ansprüche zunächst dem Grunde nach an, also dass Du einen Schaden hast. Die Schadenhöhe (Schmerzensgeld etc.) kannst Du dann in einem zweiten Schritt als Schaden der Höhe nach melden. Das ist bei Personenschäden normal, da gibt es keine schnellen Kostenvoranschläge…

Wichtig ist eine zeitnahe Schadenmeldung (zumindest dem Grunde nach), damit Du keine Rechte verlierst! Das musst Du allerdings selbst erledigen, denn der Versicherer sieht grundsätzlich keine Veranlassung, Dich mit einem Scheckbuch zu besuchen. Da Du beweispflichtig bist für Deinen Schaden, mach, auch wenn es sich nicht galant anhört, Fotos von Deinen Verletzungen im Zeitverlauf und dokumentiere so den Heilungsprozess. Dokumentiere auch etwaige berufliche oder andere verletzungsbedingte Einschränkungen sowie Aufwendungen für Heilmittel, Arztbesuche usw.

Ich kann natürlich Deine Verletzungen in keinster Weise einschätzen. Für den einen ist bereits ein 10-Cent-Stück großer blauer Fleck eine Blessur, für den anderen geht diese Kategorie erst ab Wunden los, die mit mindestens 10 Stichen genäht wurden. Je nach Versicherer dürfte allerdings ein zügiger Regulierungsvorschlag (nach Deiner Schadenmeldung natürlich ) erfolgen, der auch Deine Schmerzensgeldansprüche beinhaltet.

Alles Gute!

Gruß
Der, der die Klinken putzt.
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