Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 10.03.2010 17:55 Titel: Re: Verletzung von Helfern in der Haftpflicht mit versichert? |
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Was soll denen passieren?
Folgendes, ein Anspruch basiert stets auf Verschulden. Es muss also fahrlässiges Handeln nachweisbar sein. Kein Verschulden – keine Haftung - keine Zahlung. Verletzt sich also ein Helfer, kommt es auf die Umstände an. Wenn er z.B. gegen einen Türrahmen läuft, kannst Du nichts dafür und es wird keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung fällig. Zudem gilt bei Gefälligkeiten ein Haftungsauschluss. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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