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Smiley Gast
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Verfasst am: 20.09.2012 20:52 Titel: Rabattübernahme von Zweitwagen ohne Hochstufung wegen Unfall |
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Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe bereits seit 12 Jahren den Führerschein, mein Auto läuft aber über meinen Vater als Zweitwagen. Jetzt habe ich mir aber ein neues Auto gekauft und möchte jetzt die Prozente meines Vaters an mich übertragen lassen.
Ich habe jetzt die Versicherung kontaktiert, und die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass ich hochgestuft werde, da ich vor 3 Jahren einen Vollkaskoschaden hatte. Damals hatte mich die Versicherung aber schon wegen der Unfallverursachung hochgestuft. Also wollen die mich jetzt doppelt bestrafen!
Ich kann das jetzt gar nicht nachvollziehen, könnt ihr mir das erklären?
Danke für eure Antworten! |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 21.09.2012 18:53 Titel: Re: Rabattübernahme von Zweitwagen ohne Hochstufung wegen Unfall |
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Hallo Smiley,
dass Du seit 12 Jahren den Führerschein hast, bedeutet, dass Du nicht mehr Rabatte übertragen bekommen kannst als Du selbst hättest erfahren können. Da SF-Klassen übertragen werden und keine Rabatte i.S. von Prozenten, kann Dir also max. SF 12 zugute kommen. Die entsprechenden Rabatte stehen in den Versicherungsbedingungen.
Bei einer Rabattübertragung werden Schäden angerechnet, soweit sie bei dem die Rabatte abgebenden Versicherungsnehmer angefallen sind. Was nicht sein kann ist, dass Du die SF-Klasse 12 mit schadenfreiem Verlauf bekommst, und dann einen Schaden in einem anderen Vertrag angelastet bekommst.Â
Nicht, dass Du lediglich Haftpflicht-Rabatte überträgst und bei den Kasko-Rabatten lediglich Deine eigenen schadenbelasteten nutzen kannst. Eine doppelte "Bestrafung" ist nicht vorgesehen.Â
Bitte sieh' mal nach, ob Du wirklich auch Kasko-Rabatte übertragen hast. Du kannst auch das betreffende Schreiben (bitte anonymisiert) uploaden.
Gute Fahrt! _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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VSV
Anmeldungsdatum: 30.10.2012 Beiträge: 1
0.42 Punkte
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Verfasst am: 30.10.2012 15:53 Titel: Re: Rabattübernahme von Zweitwagen ohne Hochstufung wegen Unfall |
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Von einer "Doppelbestrafung" kann hier keine Rede sein. Aufgrund dessen das du seit 12 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis bist, können dir wie der Vorredner schon schrieb natürlich auch nur 12 schadenfreie Jahre angerechnet werden.
Eine Rabattübertragung setzt voraus, dass du das Fahrzeug des Rabattabgebenden auch in diesen 12 Jahren regelmäßig gefahren hast. Da aber in diesem Zeitraum ein Kaskoschaden eingetreten ist, kann auch nicht mehr die Rede davon sein das du 12 Jahre schadenfrei gefahren bist.
Ergo wird davon ausgegangen dass du die grundsätzlich möglichen 12 Jahre abzgl. eines Schadens übertragen bekommen kannst. Aber auch das wurde hier bereits erwähnt betrifft das lediglich die Kasko-SF-Klasse. In der Haftpflicht sollten dir die vollen 12 Jahre anerkannt werden, vorausgesetzt es gab nicht auch einen Haftpflichtschaden |
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