|
Autor |
Nachricht |
Monika Gast
0.00 Punkte
|
Verfasst am: 05.04.2012 11:28 Titel: Schäden bei Nachbarschaftshilfe nicht versichert? |
|
|
Liebes Forum,
ich habe ein Problem. Ich wohne in einer Wohnanlage mit 36 Parteien und wir haben es bisher so gehandhabt, dass mein pensionierter Mann den Rasen der Anlage mäht und ich je nach Jahreszeit ein paar Blümchen pflanze. Die Kosten  für die Blumen und auch das Benzin für den Rasenmäher oder Auslagen für Reparaturen  erhalten wir im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung erstattet. Seit der Gärtner vor 8 Jahren aus Kostengründen abgeschafft wurde, läuft das ohne Probleme.
Allerdings hatte mein Mann neulich den Rasenmäher wohl unglücklich stehen lassen und eine Bewohnerin ist darüber gestolpert und beim Hinfallen ist ihr die Einkaufstüte aus der Hand gefallen und ihre neue Wohnzimmerlampe wurde beschädigt. Wir haben das unserer Versicherung gemeldet und die sagt, dass es sich bei unserer Art Dienste um eine Art Freundschaftsdienst handelt, die einen beruflichen / gewerblichen Charakter aufweisen, insbesondere durch die Regel- und Planmäßigkeit. Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt, die private Haftpflicht-Versicherung sei nicht eintrittspflichtig.
Ich verstehe das nicht, ich bekomme doch kein Geld dafür. Inzwischen hat die Dame Abstand von ihrer Förderung genommen, ich glaube andere Nachbarn haben mit ihr gemeinsam eine Lösung gefunden.
Was habe ich falsch gemacht?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Monika |
|
Nach oben |
|
|
|
Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
|
Verfasst am: 05.04.2012 16:10 Titel: Re: Schäden bei Nachbarschaftshilfe nicht versichert? |
|
|
Hallo Monika,
Du hast nichts direkt falsch gemacht.
Bei Freundschaftsdiensten, hierzu zählt auch die sog. Nachbarschaftshilfe, gilt grundsätzlich ein sog. stillschweigender Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass Du rechtlich für Schäden gar nicht haftest und der Geschädigte keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung hat.
In Deinem konkreten Fall gilt jedoch die Besonderheit, dass Ihr Eure Dienste über einen langen Zeitraum erbringt. Es handelt sich also nicht um eine gelegentliche Unterstützung, sondern um eine auf Dauer angelegte Vereinbarung. Und hierin liegt auch der große Unterschied. Auf eine Entgeltlichkeit kommt es dann nicht mehr, sondern auf die  Regel- und Planmäßigkeit - kurios aber evident. Heilen kannst Du dies, indem die für die Wohnanlage obligatorisch bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung erweitert bzw. ergänzt wird.
In Bezug auf Haftungsszenarien gilt dieser Tage umso mehr, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht ist. Es wäre schade, wenn hilfsbereiten Menschen so ihre Hilfsbereitschaft genommen würde. Dies ist übrigens auch einer der Gründe dafür, dass die immer gesuchten rüstigen Rentner für gemeinnützige Tätigkeiten sich nicht mehr trauen zu helfen. "Wenn etwas passiert, dann muss ich zahlen..."Â
Â
Also heißt es, immer erst darum kümmern, wer im Falle eines Falles für einen Schaden aufkommt und dann loslegen - so gesellschaftlich bitter man das auch immer empfinden mag!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
|
Nach oben |
|
|
Gusgss
Anmeldungsdatum: 18.08.2011 Beiträge: 6
2.02 Punkte
|
Verfasst am: 23.07.2012 12:31 Titel: Nachbarschaftshilfe |
|
|
Hallo Monika,
was du beschreibst, fällt bei der Haftpflicht unter "Gefälligkeitsschäden" - siehe Info. Die muss man extra versichern. An eurer Stelle würde ich das tun, gerade bei solcher regelmäßiger Hilfe kann immer etwas passieren. Deshalb entweder die alte erweitern oder eine neue Haftpflichtversicherung suchen. In vielen neuen sind inzwischen auch solche Sachen wie Schlüsselverlust oder ehrenamtliche Tätigkeiten automatisch versichert, Gefälligkeitsschäden sind aber nach wie vor aber meist nicht drin, soweit ich weiß.
LG
Gusgss |
|
Nach oben |
|
|
Alexandra
Anmeldungsdatum: 16.07.2013 Beiträge: 14 Wohnort: Wedel 14.13 Punkte
|
Verfasst am: 05.02.2014 10:48 Titel: Re: Nachbarschaftshilfe |
|
|
Gusgss hat folgendes geschrieben: | Hallo Monika,
was du beschreibst, fällt bei der Haftpflicht unter "Gefälligkeitsschäden" - siehe . Die muss man extra versichern. An eurer Stelle würde ich das tun, gerade bei solcher regelmäßiger Hilfe kann immer etwas passieren. Deshalb
entweder die alte erweitern oder eine neue Haftpflichtversicherung suchen. In vielen neuen sind inzwischen auch
solche Sachen wie Schlüsselverlust oder ehrenamtliche Tätigkeiten automatisch versichert, Gefälligkeitsschäden
sind aber nach wie vor aber meist nicht drin, soweit ich weiß.
LG
Gusgss |
Das sehe ich ein bisschen anders. Nicht jede Versicherung deckt diese Schäden nciht mit ab. Einige Angebote,
die vorwiegend auch als Kampfpreis dienen,beinhalten allerdings diesen Schutz tatsächlich nicht. An deiner
Stelle würde ich die Versicherung voher genau prüfen, ob sie diesen Vorfall abdeckt. Wenn nicht sollte man
die Versicherung möglichst sofort kündigen und entsprechend eine neue abschließen.
http://www.sachversicherung24.info/. Andernfalls schließe ich mich Klinkenputzer an. Es kommt immer
darauf an, wei man den Schaden und den dazu geführten Hergang bei der Vericherung angibt. An deiner Stelle
würde ich darauf bestehen, dass vermerkt wird, dass die "Gefälligkeiten" keine waren und die Hilfestellung sich
über einen längeren Zeitraum abgespielt hat.
Dann ist man auf der sicheren Seite.
Beste Grüße
Alex _________________ Grüße Alexandra |
|
Nach oben |
|
|
Sams
Anmeldungsdatum: 27.09.2013 Beiträge: 41 Wohnort: @Home 21.25 Punkte
|
Verfasst am: 31.12.2022 20:37 Titel: Re: Schäden bei Nachbarschaftshilfe nicht versichert? |
|
|
ich war bei meinem Bruder und hab mit den Neffen Fussball gespielt, dabei flog ein Ball direkt durch die Scheibe. Aufgrund eines Wochenendes, mussten wir den Glasnotdienst https://www.24glas.de/ anrufen. Die kamen auch sehr schnell, inspizierten den Schaden und behoben diesen auch. Jetzt ist die Frage der Bezahlung, da ich es gewesen bin, haben die Versicherungen von meinen Bruder ja nichts zu tun. Leider habe ich aber nur eine Haftpflichtversicherung. Deckt diese auch Glas ab? Weiß das jemand? Was würde passieren, wenn die Glasversicherung von meinen Bruder den Schaden übernimmt? Steigt er dann? |
|
Nach oben |
|
|
|