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Wasserschaden durch Ãœberspannungsschaden wird nicht ersetzt



 
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Lena
Gast





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BeitragVerfasst am: 21.10.2011 15:17    Titel: Wasserschaden durch Ãœberspannungsschaden wird nicht ersetzt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich verstehe nicht, warum meine Versicherung meinen Ãœberspannungsschaden nicht zahlt.

Das war so: Ich habe neulich meine elektrische Warmluftbürste über der Badewanne gereinigt. Dabei hatte ich natürlich den Stecker gezogen. Als ich den aber wieder reingesteckt habe und angeschaltet habe, gab es einen großen Funken und das gesamte Licht ging aus. Na gut, habe ich gedacht, war eben noch Feuchtigkeit in dem Teil und ich warte lieber ein paar Stunden bis zum nächsten Versuch. Dann habe ich den Strom am Stromkasten wieder eingeschaltet und bin, denn die Haare waren ja schon fertig, ausgegangen.

Als ich nachts wieder nach Hause gekommen bin, kam mir schon im Flur Wasser entgegen, und zwar Tauwasser vom Kühlschrank. Das war zwar keine Riesenmenge, aber die Küche liegt direkt am Eingang und jedenfalls floss es ins Parkett. Dann habe ich festgestellt, dass der Kühlschrank keinen Strom hatte, bin wieder zum Stromkasten und habe dann gesehen, dass der FI-Schutzschalter bei meiner Bürstenaktion durch Überspannung rausgeflogen ist.

Die Versicherung hat geschrieben, die 2.300 € Kosten inklusive dem ehemaligen Gefriergut (Rechnung habe ich) zahlt sie nicht, da kein versicherter Schadenfall!

Ich kann das nicht glauben! Was soll ich machen, klagen?

Für Eure Hilfe vielen Dank, ist echt viel Geld für mich!

Liebe Grüße
Lena
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 22.10.2011 10:54    Titel: Re: Wasserschaden durch Ãœberspannungsschaden wird nicht ersetzt Antworten mit Zitat

Hallo Lena,

der Begriff „Überspannungsschaden“ impliziert bereits einen Schaden durch Überspannung.

Durch die von Dir verursachte Überspannung ist aber gerade kein Schaden entstanden, denn der FI-Schalter hat genau das gemacht, wofür er da ist. Er ist rausgesprungen. Durch die Überspannung selbst ist also nichts beschädigt worden und damit kein Überspannungsschaden, also tatsächlich kein versicherter Schadenfall, eingetreten.

Du hast aber noch ein zweites Problem, denn versichert sind i.d.R. nur Überspannungsschäden durch Blitz…und da ein solcher nicht schadenursächlich gewesen wäre, hätte Dich auch ein Schaden durch Überspannung durch Deine Bürste nicht zu einer Schadenkompensation durch Deinen Versicherer geführt.

Wenn Du Mieterin bist, hast Du u.U. die Chance, den Schaden über Deine private Haftpflicht-Versicherung ersetzt zu bekommen (Mietsachschaden), als Eigentümerin belibst Du wohl drauf sitzen. Klagen ist sinnlos.

Aber sieh´s locker….wenigstens warst Du gut frisiert!

Gruß vom
Experten
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