Verfasst am: 08.11.2012 19:53 Titel: Überschwemmung der Nachbarin, zahlt Wohngebäudeversicherung?
Guten Abend,
unsere Nachbarin hat die Badewanne überlaufen lassen, die Überschwemmung ist duch das Mauerwerk bis in unsere Wohnung gelangt und jetzt tropft es schön von der Decke.
Zahlt das jetzt die Wohngebäudeversicherung oder müssen wir uns über den Vermieter an die Mieterin halten?
Danke für ne Info!!!
Karlo
eine kniffelige Fragestellung, die gleich mehrere Verträge berührt.
So wie ich das sehe, seid Ihr Mieter von Räumlichkeiten und eben gerade diese Räumlichkeiten haben durch das Ãœberlaufen der Badewanne ein Stockwerk über Euch Schaden genommen. Ihr habt als Mieter das Glück, dass Euch die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen sind, und zwar für die Dauer Eures Mietverhältnisses. Insofern genügt für Euch der Gang zum Vermieter. Es wäre wenig überraschend, wenn dieser Euch an die Schadenverursacherin zu verweisen versucht, aber darauf braucht Ihr Euch nicht einlassen.Â
Kurzer Hinweis: Der Vermieter haftet aus dem Mietvertrag, der Schadenverursacher auf Basis deliktischer Haftung (823 BGB). Der große Unterschied liegt darin, dass Ihr im Rahmen deliktischer Haftung keine Ansprüche wegen Vermoegensschaeden geltend machen könntet und lediglich der Zeitwert beschädigter Sachen zu ersetzen ist. Mehr bekommt Euer Vermieter auch nicht und muss eine Differenz selbst tragen - sein Risiko!
Ob die Wohngebäude-Versicherung nun bezahlt oder nicht, ist für Dich erstmal unerheblich, das ist mehr eine Frage der Vermieterregresses. Möglicherweise reguliert die private Haftpflicht-Versicherung der Schadenverursacherin bis zur Höhe des Zeitwertes und den Rest übernimmt die Wohngebäude-Versicherung.Â
Erschwerend könnte hinzukommen, dass eine deliktische Haftung an ein Verschulden knüpft. Ist z.B. die Schadenverursacherin während des Wassereinlassens vorübergehend bewusstseinsgestoert gewesen, bleibt alles am Vermieter und seinem Versicherungsschutz, den Du ja i.d.R. über die Nebenkosten anteilig und anspruchbegruendend mitfinanzierst, hängen.
Du jedenfalls solltest aus dem Vorfall keinen Schaden haben, da Du ja eben gerade kein Verschulden daran hast, aber einen Mietvertrag!
eine kniffelige Fragestellung, die gleich mehrere Verträge berührt.
So wie ich das sehe, seid Ihr Mieter von Räumlichkeiten und eben gerade diese Räumlichkeiten haben durch das Überlaufen der Badewanne ein Stockwerk über Euch Schaden genommen. Ihr habt als Mieter das Glück, dass Euch die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen sind, und zwar für die Dauer Eures Mietverhältnisses. Insofern genügt für Euch der Gang zum Vermieter. Es wäre wenig überraschend, wenn dieser Euch an die Schadenverursacherin zu verweisen versucht, aber darauf braucht Ihr Euch nicht einlassen. .
Zuerst sollte man einmal prüfen, welcher Schaden dem Mieter entstanden ist.
Zitat:
Kurzer Hinweis: Der Vermieter haftet aus dem Mietvertrag, der Schadenverursacher auf Basis deliktischer Haftung (823 BGB). Der große Unterschied liegt darin, dass Ihr im Rahmen deliktischer Haftung keine Ansprüche wegen Vermoegensschaeden geltend machen könntet und lediglich der Zeitwert beschädigter Sachen zu ersetzen ist..
Informierst Du uns bitte einmal, wo hier ein Vermögensschaden entstanden ist !
Zitat:
Mehr bekommt Euer Vermieter auch nicht und muss eine Differenz selbst tragen - sein Risiko!.
Völliger Unsinn! der Vermieter hat den Schaden nicht verursacht,
also muss er auch keinen Schadenersatz zahlen.
Zitat:
Ob die Wohngebäude-Versicherung nun bezahlt oder nicht, ist für Dich erstmal unerheblich, das ist mehr eine Frage der Vermieterregresses.
Diese Antwort ist auch völlig daneben, denn die Wohngebäudeversicherung zahlt den Schaden am Gebäude und dieses gehört dem Vermieter.
Zitat:
Möglicherweise reguliert die private Haftpflicht-Versicherung der Schadenverursacherin bis zur Höhe des Zeitwertes und den Rest übernimmt die Wohngebäude-Versicherung. .
Auch dies ist falsch. Es geht vermutlich hier um den beschädigten Hausrat und dies würde ich der Hausratversicherung melden.
Diese holt sich dann einen Teil (Zeitwert) vom Verursacher zurück.
Zitat:
Erschwerend könnte hinzukommen, dass eine deliktische Haftung an ein Verschulden knüpft. Ist z.B. die Schadenverursacherin während des Wassereinlassens vorübergehend bewusstseinsgestoert gewesen, bleibt alles am Vermieter und seinem Versicherungsschutz, den Du ja i.d.R. über die Nebenkosten anteilig und anspruchbegruendend mitfinanzierst, hängen..
Völliger Blödsinn!
Zitat:
Du jedenfalls solltest aus dem Vorfall keinen Schaden haben, da Du ja eben gerade kein Verschulden daran hast, aber einen Mietvertrag!.
Hast Du die Antworten aus dem Hut gezaubert ?
Wenn man keine Ahnung von Versicherungen hat und auch keine Kenntnisse über eine Schadensregulierung sollte man den Ball flach halten.
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