Ich habe meinem Onkel beim Anschluss der Spülmaschine geholfen und das ist mächtig schiefgelaufen. Ich habe das innere Schließventil nicht geöffnet, dadurch lag zu hoher Druck an, da ist der Anschluss abgeplatzt. Hatte wohl auch den Metallring nicht fest genug geschraubt.
Das haben wir aber nicht gleich gemerkt, sondern hatten nebenan Fußball geschaut. Da ist eine beträchtliche Menge Wasser ins Laminat gelaufen. Der Vermieter meinte, die Haus-Versicherung würde nichts übernehmen, das hätte er schon geklärt, weil keine Leitung geplatzt ist und das dann nicht versichert ist. Die Versicherung von meiner privaten Haftpflichtversicherung hat mir am Telefon gesagt, es läge kein Verschulden vor. Das stimmt doch nicht, und jetzt?
dass kein Verschulden vorliegt, ist der juristischen Betrachtungsweise geschuldet. Durch Deine Hilfe als wahrscheinlich entgeltfreie Gefälligkeit gilt der sog. stillschweigende Haftungsausschluss. Du haftest also nicht für den Schaden, obwohl Du ihn verursacht hast – demnach kein Verschulden im juristischen Sinne, höchstens im moralischen. Deine Versicherung kann die Regulierung ablehnen und Du musst auch sonst nicht zahlen.
Die Gebäude-Versicherung wird sich wohl nur mit Leitungswasserschäden befassen, der hier nicht vorliegt, insofern kann auch sie den Schaden ablehnen.
Es bleibt die private Haftpflicht-Versicherung Deines Onkels. Ein solcher Schaden fällt unter die Rubrik Mietsachschaden, Deine Hilfe muss er sich i.S. von Verschulden anrechnen lassen.
Ihr habt zwei Versicherungen ausprobiert – und die dritte ist die Richtige!
Und nächstes mal fragt Ihr bei Arbeiten an Anschlüssen jemanden, der sich damit auskennt
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