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eum470 Gast
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Verfasst am: 27.04.2012 19:17 Titel: kündigung krankenversicherung bei auscheiden gruppenvertrag |
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kündigung krankenversicherung bei auscheiden gruppenvertrag
hallo,
als ich 2003 ins ausland zum arbeiten ging meldete ich (versicherte person) mich über einen gruppenversicherungsvertrag des arbeitgebers (versicherungsnehmer) bei einer krankenversicherung an. als ich 2005 beim arbeitgeber ausschied kündigte dieser meine mitgliedschaft im gruppenvertrag nicht. in den folgenden jahren stand ich mit dem arbeitgeber immer wieder in kontakt wegen neuanstellungen. alles zog sich und offizielle bewerbungsabsagen gab es nie. manch laufen noch immer und sind im online-bewerbungsportal als "in bearbeitung" ausgezeichnet.
nun erhielt ich am monatag (23.04.) vom versicherungsmakler die nachricht, daß meine zugehörigkeit zum gruppenvertrag per 30.04. enden würde.
dazu meine fragen:
- ist die mitteilung des maklers rechtlich ausreichend oder muß ich durch den versicherer oder versicherungsnehmer persönlich gekündigt werden?
- ist die kündigung in dieser kurzfristigkeit zulässig? ich finde so schnell keine neue preiswerte auslandskrankenversicherung und es droht eine zeit ohne versicherungsschutz.
- ist die kündigung überhaupt noch zulässig, nachdem sie seit 2005 nicht erfolgte und die mitgliedschaft seither geduldet wurde. habe ich dadurch nicht ein recht auf weitere mitgliedschaft erworben.
vorab besten dank für ihre antworten! |
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Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
44.10 Punkte
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Verfasst am: 27.04.2012 20:22 Titel: Re: kündigung krankenversicherung bei auscheiden gruppenvertrag |
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Hallo Eum,
Du hast die Begrifflichkeiten bereits korrekt bezeichnet. Du bist versicherte Person und Dein Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass Du zwar die Schutzwirkung der Versicherung genießt, jedoch keine Rechte am Vertrag hast. Die liegen bei Deinem Arbeitgeber.
Als Du in den Gruppenvertrag integriert wurdest, hast Du sicherlich eine gesonderte vertragliche (arbeitsrechtliche) Zusage erhalten. Was steht da drin? Gruppenverträge werden meist an bestimmte Bedingungen gekoppelt, meistens an eine konkrete Gruppenzugehoerigkeit oder Funkton, z.B. "Ingenieure auf Projekten". Wenn Feine Zugehörigkeit endet, endet im Regelfall der Versicherungsschutz automatisch. Da Du aber nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Privatperson, also Verbraucher, bist, bestehen ein paar Pflichten auf Arbeitgeberseite.Â
Wenn Du aus dem Arbeitsvertrag ausgeschieden bist, enden üblicherweise auch Deine Rechte an für die geschlossene Verträge bzw. Dein Anspruch gegenüber  Deinem Arbeitgeber. Wenn es ein Gruppenvertrag ist und Du Deine Beiträge selbst bezahlst, fällt das oft nicht sofort auf, da der Versicherer gesondert informiert werden muss. Der Makler ist Interessenvertreter Deines Arbeitgebers (dem Versicherungsnehmer) und wohl nur ausführend tätig. Dass Dein Ausscheiden aus dem Vertrag auf seiner Willenserklärung beruht ist nahezu ausgeschlossen. Das Schreiben ist dann wohl keine Kündigung, sondern eher eine formelle und zulässige Informationsmitteilung.
Einen Anspruch auf Weiterführung durch  "Ersitzen"  i.S. von Gewohnheitsrecht oder mangels rechtzeitigem Widerspruch ist hier nicht einschlägig.Â
Ich sehe hier für Dich nach meinem Verständnis des Sacherhalts lediglich  die Möglichkeit einer separaten Versicherung. Allerdings ist mir klar, dass Du ohne Gruppenvertrag bei einer Krankenvollversicherung richtig in die Tasche greifen musst.Â
Bist Du denn im Ausland oder hier? Aufenthalte in Deutschland im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung können zeitlich limitiert sein. Ist tatsächlich Versicherungsschutz bis Ende des Monats in Kraft?
Gruß vom
Experten |
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NormanD
Anmeldungsdatum: 05.06.2012 Beiträge: 6
2.70 Punkte
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SandroM
Anmeldungsdatum: 29.05.2017 Beiträge: 72
43.42 Punkte
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Verfasst am: 17.08.2018 03:37 Titel: Re: kündigung krankenversicherung bei auscheiden gruppenvertrag |
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Einen Anspruch auf Weiterführung durch "Ersitzen" i.S. von Gewohnheitsrecht oder mangels rechtzeitigem Widerspruch ist hier nicht einschlägig. |
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